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Mit dem soeben verkündeten Urteil vom heutigen Tage hat die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Klage einer Studierenden aus Wuppertal gegen die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für ihre Studentenwohnung abgewiesen und sich damit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen, nach der die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für eine Studentenbude unabhängig davon rechtens ist, ob die Studierenden ihren ersten Wohnsitz mit Zimmer oder Schlafgelegenheit weiterhin in der elterlichen Wohnung haben.

Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen beantragt werden. (Az.: 25 K 5977/08)

Hinweis: Beachten Sie zum Thema “Zweitwohnungssteuer” unsere weiteren Artikel, zu finden hier.

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