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Ein Kraftfahrer kann nicht ohne weiteres davon ausgehen, ihm werde Platz gemacht, und frohgemut zum Überholen ansetzen, wenn der vor ihm fahrende Pkw langsamer wird und nach rechts zieht.

Landgericht Coburg, Urteil vom 10. Dezember 2008, Az: 11 O 590/08; rechtskräftig

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