Universität Leipzig ist nicht von Rundfunkgebührenpflicht befreit
29. Januar 2009 eingestellt von Redaktion
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Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig unter Vorsitz der Präsidentin Frau Dr. Dick hat mit Urteil vom 21.1.09 die Klage der Universität Leipzig gegen den Mitteldeutschen Rundfunk abgewiesen, mit der sich diese gegen Rundfunkgebührenbescheide gewandt hatte.
Hierzu hatte die Universität u.a. geltend gemacht, dass die Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag verfassungswidrig seien.
Nach Ansicht der Klägerin ist der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG verletzt und die Wissenschaftsfreiheit in Art. 5 Absatz 3 GG tangiert, wenn sie anders als z.B. allgemeinbildende Schulen oder Krankenhäuser nicht von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sei. Das Gericht ist der Argumentation der Klägerin nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. (AZ: 4 K 12/07).
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(Tags: gebühreneinzugszentrale, gez, rundfunkempfänger, rundfunkgebühren)