Strafrecht | Auto & Verkehr | Arbeitsrecht | Familienrecht | Gewerblicher Rechtsschutz | IT-Recht | (IT-)Vertragsrecht

Eine Fußbodenheizung ist mangelhaft, wenn zwar die erforderliche Raumtemperatur erreicht wird, jedoch die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht eingehalten werden.

Dies gelte nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg auch in den Fällen, in denen das eingebaute Heizsystem der vertraglichen Vereinbarung entspreche. Auf eine vertragliche Vereinbarung könne sich der Heizungsbauer nur mit Erfolg berufen, wenn er seiner Bedenkenhinweispflicht nachgekommen sei. Er müsse den Bauherrn darauf hinweisen, dass die Ausführung der Fußbodenheizung in der vereinbarten Weise nicht den aktuellen Vorschriften der Heizanlagenverordnung bzw. Energieeinsparverordnung entspreche. Das sei vorliegend aber nicht geschehen (OLG Brandenburg, 12 U 92/08).

Unsere Facebook-Seite hat bereits 831 Fans - folgen auch Sie uns und bleiben Sie auf dem Laufenden!

An dieser Stelle würden wir Ihnen gerne weitere Inhalte zeigen - dazu ist aber Ihre Einwilligung nötig, da u.a. Ihre IP-Adresse an externe Dienste wie Facebook und Twitter übermittelt wird. Wenn Sie das wünschen, klicken Sie bitte hier - Unsere Datenschutzerklärung

Weitere Artikel