Kurzmeldung: LG Düsseldorf bestätigt Haftung für WLAN-Inhaber
16. Juli 2008 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
Kurz-Links: http://www.ferner-alsdorf.de/?p=245
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Nach vorliegenden ersten Informationen, eine offizielle Pressemitetilung liegt noch nicht vor, hat das LG Düsseldorf heute (AZ: 12 O 195/08, 12 O 229/08, 12 O 232/08) die Haftung für WLAN-Inhaber bejaht. Damit entscheidet das LG Düsseldorf anders als das OLG Frankfurt vor kurzem, aber in der Tradition anderer Landgerichte vorher. Tenor: WLAN-Inhaber müssen ihr Netz gegen unberechtigte Nutzung schützen. Das Urteil ist noch nicht Rechtskräftig, der Weg zum OLG ist offen.
Sobald weitere Informationen vorliegen, werden diese hier eingestellt.
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(Tags: störerhaftung, wlan)