Änderungen des Gesetzes zum Rauchverbot in NRW geplant
31. Juli 2008 eingestellt von Redaktion
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Nach der gestrigen Entscheidung des BVerfG zum Rauchverbot, hat die Landesregierung NRW heute angekündigt, umgehend zu reagieren. Aus der Mitteilung:
Auf der Basis des Urteils wird die Landesregierung dem Landtag eine Gesetzesanpassung vorschlagen. Durch die Formulierung des Bundesverfassungsgerichts ist es jetzt möglich, eine Regelung für kleine Einraumlokale zu treffen, da nun erstmals eine Definition für solche „Eckkneipen“ vorliegt. [...] Wichtig ist: Das Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalen hat Bestand. Mit den Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes wird jetzt unverzüglich eine Zwischenlösung für Nordrhein-Westfalen bis zum Vorschlag einer Gesetzesanpassung geprüft.
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(Tags: bverfg, nichtraucher, nichtraucherschutzgesetz, nrw, rauchverbot)