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Nach der gestrigen Entscheidung des BVerfG zum , hat die Landesregierung heute angekündigt, umgehend zu reagieren. Aus der Mitteilung:

Auf der Basis des Urteils wird die Landesregierung dem Landtag eine Gesetzesanpassung vorschlagen. Durch die Formulierung des Bundesverfassungsgerichts ist es jetzt möglich, eine Regelung für kleine Einraumlokale zu treffen, da nun erstmals eine Definition für solche „Eckkneipen“ vorliegt. [...] Wichtig ist: Das Nordrhein-Westfalen hat Bestand. Mit den Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes wird jetzt unverzüglich eine Zwischenlösung für Nordrhein-Westfalen bis zum Vorschlag einer Gesetzesanpassung geprüft.

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