Strafrecht | Auto & Verkehr | Arbeitsrecht | Familienrecht | Gewerblicher Rechtsschutz | IT-Recht | (IT-)Vertragsrecht

Nach dem Jahrhundertsturm “Kyrill” im letzten Jahr gab es auch in diesem Jahr bereits starke Sturmschäden durch “Emma”. Wie aber sind diese Schäden abgesichert?

Nach den Versicherungsbedingungen herrscht ab Windstärke 8 Sturm. Wird diese Grenze erreicht, kommen die Gebäude-, - und Kaskoversicherungen für eingetretene Schäden auf. Wichtig ist jedoch, dass sich Betroffene umgehend mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen und den melden. Im Einzelnen gilt:

  • Gebäudeschäden, die durch abgebrochene Äste, umstürzende Bäume, Schornsteine, usw. verursacht wurden, ersetzt die Wohngebäudeversicherung. Hat der Sturm das abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt, sind Folgeschäden durch eindringenden Niederschlag ebenfalls versichert. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.
  • Schäden an der Wohnungseinrichtung ersetzt die Hausratversicherung. Auch hier sind die Folgeschäden – die, z. B. nach einer Dachabdeckung, am Hausrat auftreten können – mitversichert. In der Glasversicherung werden ohne Rücksicht auf die Schadenursache die Bruchschäden an - und Türscheiben und Glasdächern einschließlich der Kosten für eine etwa erforderliche Notverglasung ersetzt.
  • Schäden am sind durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Ersetzt werden nicht nur die Schäden, die der Sturm direkt am Wagen verursacht, z.B. durch Umkippen des Fahrzeugs. Auch Beschädigungen durch umherfliegende Gegenstände, z.B. Ziegel oder Äste, sind mitversichert. Den Verlust ihres Schadenfreiheitsrabatts brauchen Vollkaskoversicherte nicht zu befürchten. Sturm-Schäden werden als Teilkaskoschäden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.

Unsere Facebook-Seite hat bereits 826 Fans - folgen auch Sie uns und bleiben Sie auf dem Laufenden!

An dieser Stelle würden wir Ihnen gerne weitere Inhalte zeigen - dazu ist aber Ihre Einwilligung nötig, da u.a. Ihre IP-Adresse an externe Dienste wie Facebook und Twitter übermittelt wird. Wenn Sie das wünschen, klicken Sie bitte hier - Unsere Datenschutzerklärung

(Tags: , , , , , , , , , , , , , , , , )

Ähnliche Artikel