Unitymedia unterzeichnet Unterlassungserklärung wegen unzulässiger Preiserhöhungsklausel
19. Juni 2008 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
Kurz-Links: http://www.ferner-alsdorf.de/?p=149
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Die Verbraucherzentrale NRW weist in einer Erklärung darauf hin, dass Unitymedia-Kunden nach einer Preiserhöhung nun gezahlte Beiträge nach Auffassung der Verbraucherschützer zurückfordern können:
Alle betroffenen Unitymedia-Kunden können die seit Januar für den analogen Kabelanschluss zuviel gezahlten 2,41 Euro nun zurückverlangen. Kostenlose Musterschreiben für die Rückforderung sind hier oder in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich.
Details und Musterbriefe finden sich auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW, hier zu finden.
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(Tags: agb, preiserhöhung, unitymedia, unterlassungserklärung)