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Die Verbraucherzentrale NRW weist in einer Erklärung darauf hin, dass -Kunden nach einer nun gezahlte Beiträge nach Auffassung der Verbraucherschützer zurückfordern können:

Alle betroffenen Unitymedia-Kunden können die seit Januar für den analogen Kabelanschluss zuviel gezahlten 2,41 Euro nun zurückverlangen. Kostenlose Musterschreiben für die Rückforderung sind hier oder in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich.

Details und Musterbriefe finden sich auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW, hier zu finden.

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