Ist ein Bauunternehmen mit dem Erstellen des Rohbaus beauftragt, dann ist es in erster Linie auch für die Baustellensicherheit verantwortlich. Das gilt auch, wenn ein Bauleiter des Auftraggebers gelegentlich auf der Baustelle zugegen ist, dieser aber nur die örtliche Bauleitung wahrnimmt.
Erleidet dieser einen Unfall, greift die Haftungsbeschränkung in der gesetzlichen Unfallversicherung zugunsten des Auftraggebers gemäß § 106 Absatz 3 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch. Der Bauunternehmer kann sich nicht darauf berufen, es habe eine gemeinsame Baustelle (Betriebsstätte) von Bauunternehmer und Auftraggeber bestanden. Der dazu erforderliche wechselseitige Bezug der jeweiligen Tätigkeiten der beiden Unternehmen, das erforderliche aufeinander bezogene betriebliche Zusammenwirken bei alltäglichen Arbeitsabläufen liegt nicht vor, wenn ein Beauftragter des einen Unternehmens gelegentlich die Arbeitsleistungen des anderen Unternehmens kontrolliert und überwacht, so das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz.
Hinweis: Im konkreten Fall trat der Bauleiter seine Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche an seinen Auftraggeber ab. Dieser wiederum rechnete die Ansprüche mit den Werklohnforderungen des Bauunternehmers auf. Das OLG war einverstanden (OLG Koblenz, 5 U 281/07).
Tags: agg,
auftrag,
haftung,
schaden,
unfallversicherung,
versicherung
Ähnliche Artikel
- Autowerkstatt: Keine Haftung für Motorschaden bei Einbau eines fehlerhaften Originalteils
Für einen Motorschaden, der durch ein bei einer Generalüberholung eingebautes fehlerhaftes Originalteil verursacht wird, haftet ... - Ehrenamt: Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung soll ausgeweitet werden
Das Bundeskabinett hat beschlossen, die gesetzliche Unfallversicherung zu modernisieren. Im "Entwurf eines Gesetzes zur Modernis... - Haftungsrecht: Haftung des Verleihers von Mini-Baggern wegen Verletzung von Schutzpflichten
Wer mit schwerem Leihgerät selber baggern will, sollte schon zum Eigenschutz eine vom Verleihunternehmen angebotene ausführliche... - Verkehrssicherungspflicht: Architekt muss Bauwerk gegen Witterungseinflüsse schützen
Nach der gefestigten Rechtsprechung trifft den Architekten die Verkehrssicherungspflicht, etwaigen Gefahren, die von einem Bauwe... - Haftungsrecht: Keine Haftung für Mängel an vorgeschriebenem Material
Es ist die Pflicht des ausführenden Unternehmens, ein dauerhaft funktionsfähiges Werk zu erstellen.
Das gilt nach einer Entschei... - Versicherung kann gegen den Willen des Versicherungsnehmers regulieren
Eine Versicherung kann den Schaden, den ein bei ihr Versicherter verursacht hat, auch ohne dessen Einverständnis regulieren. Sie... - Nutzungsausfall: Entschädigung bei Ausfall einer Harley-Davidson
Auch der unfallbedingte Ausfall eines Motorrads der Marke Harley-Davidson begründet einen ersatzfähigen Vermögensschaden. Ein Pk... - Unfallschadensregulierung: Der Unfallgeschädigte kann zu einer Notreparatur verpflichtet sein
Zur Vermeidung eines längeren Ausfalls kann einem Geschädigten zuzumuten sein, sein Fahrzeug durch provisorische Instandsetzungs... - Mitverschulden: Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass sich ein angeleinter Hund losreißt und auf die Fahrbahn läuft
Zwar gehen bekanntlich auch Hunde mitunter gerne ihre eigenen Wege. Doch werden sie an der Leine spazieren geführt, ist davon au... - Vertragsrecht: Bearbeitung unberechtigter Mängelrügen ist zu vergüten
Unberechtigte Mängelrügen sind nicht nur ärgerlich, die Bearbeitung kostet oft auch noch Geld. Das Landgericht (LG) Kassel hat j...
Geschrieben in Baurecht