10. Juni 2008 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist)
Kurz-Link: http://www.ferner.eu/?p=31 | Folgen Sie uns bei Twitter
Eine Verurteilung wegen unerlaubter Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons scheidet aus, wenn der Betroffene gar kein Mobiltelefon oder den Hörer eines Autotelefons, sondern ein anderes Gerät aufnimmt oder hält.
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg sei es dabei gleichgültig, ob mit der Aufnahme des anderen Geräts, etwa einer Freisprecheinrichtung, letztlich gerade die funktionsspezifische Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons bewirkt werden solle oder tatsächlich realisiert werde. Nach dem möglichen Wortsinn der Norm verbiete sich auch eine Auslegung dahin, die Freisprecheinrichtung lediglich als (unselbstständigen) Funktionsteil des Mobil- oder Autotelefons aufzufassen (OLG Bamberg, 3 Ss OWi 744/07).
Tags: auto,
benutzung,
freisprechanlage,
freisprecheinrichtung,
handy,
mobiltelefon,
strassenverkehr,
weg
Ähnliche Artikel
- Ordnungswidrigkeit: Verbotene Nutzung eines Handys am Steuer
Nach der Straßenverkehrsordnung wird ein Fahrzeugführer mit einem Bußgeld belegt, wenn er ein Mobil- oder Autotelefon benutzt.
A... - Ordnungswidrigkeit: Keine Handy-Nutzung am Steuer bei roter Ampel und ausgeschaltetem Motor
Es liegt keine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons durch einen Fahrzeugführer vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeig... - Nötigung im Straßenverkehr: Rücksichtsloses Überholen ist noch keine Nötigung
Der "bloß" rücksichtslose Überholer macht sich i.d.R. nicht nach § 240 StGB wegen Nötigung strafbar.
Daher sprach das Oberlandes... - Unfallschadensregulierung: Typische Überforderungssituation bei “Kinderunfall”?
Lässt ein achtjähriges Kind auf dem Bürgersteig sein Fahrrad los, damit es von alleine weiterrollt, und rollt das führungslose F... - Mitverschulden: Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass sich ein angeleinter Hund losreißt und auf die Fahrbahn läuft
Zwar gehen bekanntlich auch Hunde mitunter gerne ihre eigenen Wege. Doch werden sie an der Leine spazieren geführt, ist davon au... - Haftungsrecht: Haftung des Verleihers von Mini-Baggern wegen Verletzung von Schutzpflichten
Wer mit schwerem Leihgerät selber baggern will, sollte schon zum Eigenschutz eine vom Verleihunternehmen angebotene ausführliche... - Autowerkstatt: Keine Haftung für Motorschaden bei Einbau eines fehlerhaften Originalteils
Für einen Motorschaden, der durch ein bei einer Generalüberholung eingebautes fehlerhaftes Originalteil verursacht wird, haftet ... - Aktuelle Gesetzgebung: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Anfechtung von “Scheinvaterschaften”
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Anfechtung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen ermöglich... - WEG: Hund darf im gemeinsamen Garten einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht frei umherlaufen
Im gemeinsamen Garten einer Wohnungseigentümergemeinschaft darf ein großer Hund nicht ohne Aufsicht frei herumlaufen.
Dass musst... - Haftung: Fahrer darf Baustahlmatten alleine abladen
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. hat bestätigt, dass es in Ordnung ist, wenn das Bauunternehmen zum Abladen von Bausta...
Geschrieben in Verkehrsrecht