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Wird der Zugang zu einem Ladenlokal durch eine Baustelle , ist dies ein der .

So entschied das Kammergericht (KG) in Berlin. Die Richterin machte dabei deutlich, dass dies auch gelte, wenn der die Baumaßnahmen nicht beeinflussen könne. In dem betreffenden Fall habe der daher die Miete mindern können, weil wegen einer Sperrung des Zugangsbereichs infolge des U-Bahnbaus das Ladenlokal nicht betreten werden konnte (KG, 8 U 194/06).

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