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Das Bundeskabinett hat beschlossen, die gesetzliche zu modernisieren. Im “Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen (UVMG)” wird der Personenkreis erweitert, der sich gegen Unfälle freiwillig in der gesetzlichen versichern kann. Das betrifft insbesondere gemeinnützige Vereine.

Seit 2005 können sich gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen gegen einen Pauschalbetrag von 2,73 Euro pro Jahr freiwillig versichern. Bisher gilt das aber nur für Inhaber eines offiziellen Wahlamts – also vor allem Vorstandsmitglieder. Künftig sollen den günstigen nicht nur gewählte, sondern auch beauftragte Ehrenamtsträger bekommen. Auch ehrenamtliche Vereinshelfer und engagierte kämen damit in den Genuss aller Leistungen, die die gesetzliche Unfallversicherung bietet. Bisher mussten Vereine dazu meist sehr viel kostenträchtigere Gruppenunfallversicherungen abschließen.

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