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Besserer Schutz von Unternehmen und Kreditnehmern

Mit dem vierten Reformvorhaben, dem so genannten Risikobegrenzungsgesetz (16/7438), möchte die Bundesregierung Unternehmen besser vor “unerwünschten Aktivitäten von Finanzinvestoren” – etwa Übernahmen durch Private-Equity-Firmen und Hedge-Fonds – schützen.

Das Gesetz richtet sich auch gegen die Praxis, dass Banken immer öfter Kreditforderungen, insbesondere Hypothekendarlehen, an Finanzinvestoren verkaufen. Wie dies verhindert werden soll, regelt das Risikobegrenzungsgesetz im Einzelnen noch nicht. Doch hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bereits weitere Maßnahmen angekündigt, mit denen besser geschützt werden sollen. Diese sollen später in das Risikobegrenzungsgesetz aufgenommen werden: So sollen künftig frühzeitig informiert werden, wenn ihr Kredit verkauft wird. Auch sollen Grundstückskredite erst dann kündbar sein, wenn der Zahlungsrückstand einen “gewissen Prozentsatz” erreicht.

Die Opposition fordert unter anderem, dass Kreditnehmer einem Verkauf ihres Darlehens vorher zustimmen müssen – oder zumindest bei Abschluss eines Kredits darüber informiert werden, dass er verkauft werden könnte. Die Regierung plant zudem, Kreditinstitute dazu zu verpflichten, künftig auch Darlehen anzubieten, die nicht veräußert werden dürfen. (Quelle: Deutscher Bundestag)

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