Strafrecht | Auto & Verkehr | Arbeitsrecht | Familienrecht | Gewerblicher Rechtsschutz | IT-Recht | (IT-)Vertragsrecht

Für die eines Fahrzeugs war es bisher erforderlich, einen Nachweis der über eine -Haftpflichtversicherung vorzulegen. Dieser Versicherungsnachweis wurde bisher immer in Papierform vorgelegt. Mit der Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung zum 1. März 2008 gehört dieser Vorgang der Vergangenheit an. Ab diesem Zeitpunkt wird die -Haftpflichtversicherung durch eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination – die sog. VB-Nummer – nachgewiesen. Die notwendigen für die An- oder Ummeldung eines Kraftfahrzeugs können damit zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Zulassungsbehörden in einem vollständig elektronischen Vorgang papierlos ausgetauscht werden.

Da noch nicht alle Zulassungsstellen zum 1. März 2008 auf das neue System umgestellt haben, wird die VB-Nummer für eine Übergangszeit in den bekannten Versicherungsnachweis eingedruckt. Die Papierform bleibt damit weiter gültig. Arbeitet die Zulassungsbehörde noch traditionell, wird das Fahrzeug mithilfe der Papierform zugelassen. Arbeitet die Zulassungsbehörde bereits elektronisch, dient die Papierform nur als “Merkzettel” für die VB-Nummer.

Unsere Facebook-Seite hat bereits 828 Fans - folgen auch Sie uns und bleiben Sie auf dem Laufenden!

An dieser Stelle würden wir Ihnen gerne weitere Inhalte zeigen - dazu ist aber Ihre Einwilligung nötig, da u.a. Ihre IP-Adresse an externe Dienste wie Facebook und Twitter übermittelt wird. Wenn Sie das wünschen, klicken Sie bitte hier - Unsere Datenschutzerklärung

(Tags: , , , , , )

Ähnliche Artikel